Neue Steuerabzüge für Hausbesitzer treten am 1. Januar 2020 in Kraft

Bern, 09.03.2018 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet. Sie konkretisiert die im Zuge der Energiestrategie 2050 beschlossenen neuen Abzüge für Hausbesitzer bei der direkten Bundessteuer. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

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